Die 9. Sinfonie in d-Moll op. 125, uraufgeführt 1824, ist die letzte vollendete Sinfonie des Komponisten Ludwig van Beethoven. Im Finalsatz der Sinfonie wird zusätzlich zum Orchester auch ein gemischter Chor eingesetzt. Als Text wählte Beethoven das Gedicht An die Freude von Friedrich Schiller. 1972 wurde das Hauptthema des letzten Satzes vom Europarat zu seiner Hymne erklärt und 1985 von der Europäischen Gemeinschaft als offizielle Europahymne angenommen.
Bis 1952 wurde zu offiziellen Anlässen vielfach Beethovens Ode an die Freude als westdeutsche Ersatz-Nationalhymne verwendet, weil es keine offizielle Nationalhymne gab. Die Originalpartitur Beethovens lagerte seit 1901 in der Alten Bibliothek in Berlin. Während des Zweiten Weltkriegs war die Bibliothek bestrebt, ihre Bestände vor der Zerstörung durch Kriegseinwirkung zu bewahren. So wurde ab 1941 das Autograph in drei Teilen an sicher erscheinenden Orten ausgelagert. Ein Teil wurde zunächst in Schlesien verwahrt und gelangte so nach Kriegsende in Krakau in polnischen Besitz. Ein weiterer Teil lagerte in Ost-Berlin in der Deutschen Staatsbibliothek. Der dritte Teil ging an die Donau ins Kloster Beuron. Erst nach der Deutschen Wiedervereinigung wurden die drei Teile des Autographs der 9. Sinfonie in der Staatsbibliothek zu Berlin wieder zusammengeführt.
Robert Kuckertz hat aus den bekannten Themen des letzten Satzes der Symphonie ein für Blasorchester geeignetes neues symphonisches Werk gestaltet.
Optional kann zum Arrangement auch ein gemischter Chor eingesetzt werden. Dann ergibt sich ein verblüffender und unerwarteter Effekt: Auf die Melodie der Europahymne singt der Chor zunächst den Text der Deutschen Nationalhymne und erst in der Reprise zum Finale folgt der Originaltext von Friedrich Schiller: "Freude schöner Götterfunken..."